Eintrag vom 07.09.2015
Die meisten Menschen die eine Schönheitsoperation in Betracht ziehen, sind aus bestimmen Gründen mit einem Teil ihres Körpers nicht zufrieden. Manchmal macht dieser Teil des Körpers den Menschen auch das Leben schwer; sie haben Selbstbewusstseinsprobleme oder bekommen auf Grund ihres Aussehens keinen Job. Doch eine Schönheitsoperation kann je nach Umfang von wenigen hundert bis zu mehreren 1000 Euro kosten. In manchen Fällen ist es allerdings eventuell möglich, dass der Patient die Kosten für die Operation von seiner Krankenkasse teilweise erstattet bekommt, sofern die Operation nicht nur der Optik, sondern auch der Verbesserung der eigenen Gesundheit dient. Dafür muss, noch vor einer Schönheitsoperation, durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden, ob eine Kostenübernahme in Frage kommt.
Je nach Art der Operation gibt es verschiedene Kriterien, nach denen eventuell eine Kostenübernahme möglich wird.
Im Falle einer
Brustvergrößerung übernimmt die Krankenkasse möglicherweise die Kosten, wenn eine angeborene Deformation der Brüste besteht, die Brüste ungleich groß sind oder ein Tumor entfernt wurde. Bei einer
Brustverkleinerung können orthopädische Beschwerden wie Rückenbeschwerden durch das Gewicht und die Größe Grund für eine mögliche Kostenübernahme sein. Dabei ist jedoch entscheidend, um wie viel Gramm die Brüste verkleinert werden.
Im Falle einer
Fettabsaugung ist die Erstattung der OP-Kosten eventuell möglich, wenn es sich um krankhafte Fettansammlungen (Lipödem) handelt.
Bei Operationen im Gesicht wie zum Beispiel einer
Lidkorrektur ist der Grund für eine Kostenübernahme eventuell gegeben, wenn die Sicht durch hängende Oberlider beeinträchtigt wird. Eine
Nasenkorrektur wird möglicherweise von der Krankenkasse übernommen, wenn Atemprobleme, verursacht durch eine sehr schiefe Nasenscheidewand, bestehen.
In jedem Falle sollte vor der Buchung einer
Schönheitsoperation mit der Krankenkasse geklärt werden, ob eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme möglich ist, sofern der Eingriff mehr als nur der Optik dient.
Quelle:
Frauenzimmer.de