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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die Firma Sabine Wahl Services, 73037 Göppingen, Straßdorfer Str. 14, tritt als Vermittler zwischen dem Patienten und den genannten Kliniken in Tschechien auf:
Als Repräsentant vertritt CZ-Wellmed die Interessen der genannten Ärzte und Kliniken. |
Voraussetzungen für einen OP-Termin bei CZ-Wellmed sind: 1. Der Patient sichert bei Vertragsabschluß bzw. bei Reiseantritt eine Operationsfähigkeit zu. Die OP-Tauglichkeit sollte vor Reiseantritt zur eigenen Orientierung durch eine internistische Voruntersuchung und EKG festgestellt werden. Die Werte dürfen nicht älter als 2 Wochen sein. Erfüllen die Patienten die Voraussetzungen für eine OP in Vollnarkose, ist nach Absprache und Berechnung eine internistische Untersuchung auch vor Ort möglich. Beachten Sie bitte auch die OP-Voraussetzungen für einen OP-Termin. Nicht operiert werden grundsätzlich: Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung und Zustimmung der Eltern, Personen, welche einer evtl. Bluttransfusion nicht zustimmen, Drogenkonsumenten, Personen mit der Diagnose HIV und Hepatitis C sowie Interessenten, deren letzte OP in Vollnarkose weniger als 8 Wochen zurückliegt. Personen mit Vorerkrankungen bzw. regelmäßiger Medikamenteneinnahme, haben ihre OP-Tauglichkeit vor der Terminabsprache beim Hausarzt oder Internisten abzuklären. Patienten, welche zur Zeit in einer psychiatrischen Behandlung sind, benötigen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes für eine OP in Vollnarkose. 2. Mit der Rückgabe des OP-Auftrages nach den anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen "AGB" sowie der schriftlichen Bestätigung durch CZ-Wellmed, kommt der Vermittlungsvertrag zustande. 3. Der OP-Termin wird vor der Rückgabe des unterschriebenen OP-Auftrages, zwischen CZ-Wellmed und dem Patienten abgestimmt. 4. Nach Rückgabe des ausgefüllten und unterschriebenen OP-Auftrages, bekommen Sie von uns eine schriftliche Terminbestätigung sowie die notwendigen OP- und Reiseinformationen. 5. Alle Kliniken verlangen vor Reiseantritt eine OP-Anzahlung. Diese differiert je nach Eingriff bzw. Klinik. Die OP-Anzahlung sowie eine einmalige pauschale Vermittlungsgebühr von 125,00 € sind auf das Konto: 1539 000, BLZ 600 693 36, bei der Raiffeisenbank Maitis, Swiftcode: BIC GENODES 1 RMA, Ibancode: IBAN DE 59 6006 9336 0001 5390 00 nach Erhalt der Termin- und Preisbestätigung zu bezahlen. Der Restbetrag ist vor der OP, vor Ort, an den Arzt zu bezahlen. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Vertrauensgarantie. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Göppingen. 6. Umbuchung: Kann der vereinbarte OP-Termin vom Patienten nicht eingehalten werden, hat der Patient die Möglichkeit, einen neuen OP-Termin innerhalb 6 Folgemonate zu vereinbaren. Erfolgt die Umbuchung bis 14 Tage vor dem vereinbarten OP-Termin, fallen keine Stornokosten an. Die geleistete Anzahlung wird im vollen Umfang für den neu vereinbarten OP-Termin angerechnet. Erfolgt die Umbuchung innerhalb 14 Tagen vor dem vereinbarten OP-Termin, behält sich die Klinik das Recht vor, € 250,-- zu berechnen, wenn der zunächst vereinbarte OP-Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. 7. Stornierung: Eine etwaige Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Neben der Vermittlungsgebühr werden folgende Stornierungskosten erhoben, es sei denn, der Patient weist nach, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist: - bis 30 Tage vor vereinbartem OP-Termin € 125,-- 8. Entscheidet sich ein Patient gegen die OP, obwohl er einen OP-Termin zuvor bereits verschoben hatte, wird die OP-Anzahlung als Stornogebühr berechnet, es sei denn, der Patient weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 9. Wird ein OP-Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, obwohl die OP-Anzahlung und die Vermittlungsgebühr vom Patienten noch nicht bezahlt wurden, werden diese sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Stornierung des zunächst vereinbarten OP-Termines fällig. Die geleisteten Zahlungen werden bei einem späteren OP-Termin innerhalb von 6 Monaten nach Terminverlegung gutgeschrieben. Sollte sich bei der ärztlichen Untersuchung in Tschechien herausstellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen Gründen, die dem Patienten vorher nicht bekannt sein konnten, nicht möglich ist, oder aber der Patient aus persönlichen Gründen vor Ort zurücktreten will, so wird unabhängig von der Berechtigung eines eventuellen Schadenersatzanspruchs auf Stornogebühren verzichtet, und der Patient erhält seine komplette OP-Anzahlung zurückerstattet, vorausgesetzt es handelt sich um keinen Ersatztermin aufgrund einer zuvor erfolgten Terminverschiebung seitens des Patienten. Ausnahme – Pilsen Uniklinik: Entscheiden Sie sich für einen OP-Termin in der Uniklinik Pilsen, ohne vorherige Konsultation, so erlaubt sich Frau Dr. Pruchova bei Stornierung vor Ort, € 100,-- bzw. € 200,--Aufwandsentschädigung, je nach Größe und Zeitdauer des vorgesehenen Eingriffs zu berechnen. Sollte ein OP-Termin durch eine Fahrlässigkeit, Unpünktlichkeit, Nichteinhaltung der AGB´s oder unwahrer Angaben seitens des Patienten nicht möglich sein, wird die OP-Anzahlung im vollen Umfang als Stornogebühr berechnet. Die „Voraussetzungen für einen OP-Termin bei CZ-Wellmed“ sind Bestandteil der AGB´s. Da CZ-Wellmed nur als Vermittler zwischen dem Patienten und den CZ-Wellmed Ärzten auftritt, haftet CZ-Wellmed nur für Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag. Ist ein OP-Termin auf Grund höherer Gewalt und Krankheit des zugesicherten Arztes nicht möglich, kann kein Rechtsanspruch gegenüber CZ-Wellmed und den Vertragskliniken geltend gemacht werden. Für medizinische Leistungen, sowie für Reise und Unterkunft ist eine Haftung von CZ-Wellmed ausgeschlossen, da diese Verträge ausschließlich mit Dritten zustande kommen. |
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